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   LSG Rheinland-Pfalz, 20.11.2002 - L 4 VS 2/01   

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https://dejure.org/2002,23330
LSG Rheinland-Pfalz, 20.11.2002 - L 4 VS 2/01 (https://dejure.org/2002,23330)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.11.2002 - L 4 VS 2/01 (https://dejure.org/2002,23330)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. November 2002 - L 4 VS 2/01 (https://dejure.org/2002,23330)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.12.1985 - 10 RKg 14/85

    Beweislastregel - Verfahrenslastregel - Aufenthalt eines Kindes - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.11.2002 - L 4 VS 2/01
    Im Falle der Nichtfeststellbarkeit einer anspruchsbegründenden Tatsache trägt derjenige die objektive Beweislast, der sich auf diese Tatsache beruft (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 44).
  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88

    Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.11.2002 - L 4 VS 2/01
    Der hypothetische Berufsweg wird danach aufgrund festgestellter Tatsachen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen als hypothetischer, d.h. gedachter, Berufsweg für den Fall, dass die Schädigung nicht stattgefunden hätte, prognostiziert (vgl. BSG, SozR 1300 § 45 Nr. 49; Urteil des Senats vom 25.12.1996, Az: L 4 V 16/96).
  • BSG, 08.08.1984 - 9a RV 43/83

    Bestimmung des Vergleichseinkommens

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.11.2002 - L 4 VS 2/01
    Entscheidend ist damit, ob die Prognose gestellt werden kann, der Kläger hätte ohne die Schädigung nach seinen Lebensverhältnissen, Kenntnissen und Fähigkeiten und dem bisher betätigten Arbeits- und Ausbildungswillen wahrscheinlich den Beruf eines Fachoffiziers erreicht (vgl. BSG, SozR 3100 § 30 Nr. 62; Hansen, Berufsschadensausgleich, Seite 54 ff).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.12.1996 - L 4 V 16/96

    Berufsschadensausgleich - Beamter - erreichter Beruf - angestrebter Beruf

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.11.2002 - L 4 VS 2/01
    Der hypothetische Berufsweg wird danach aufgrund festgestellter Tatsachen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen als hypothetischer, d.h. gedachter, Berufsweg für den Fall, dass die Schädigung nicht stattgefunden hätte, prognostiziert (vgl. BSG, SozR 1300 § 45 Nr. 49; Urteil des Senats vom 25.12.1996, Az: L 4 V 16/96).
  • RG, 21.06.1890 - V 55/90

    1. Was ist unter einem "ausdrücklich verliehenen Rechte" im Schlußsatze des §. 16

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.11.2002 - L 4 VS 2/01
    Die bloße Möglichkeit eines geltend gemachten beruflichen Aufstiegs reicht indes nicht aus (Urteil des erkennenden Senats vom 14.12.1990, Az: L 4 V 55/90 mwN).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - L 4 VS 11/03
    Die Klage des Klägers auf Wiederaufnahme des durch Urteil des Senats vom 20.11.2002 abgeschlossenen Verfahrens L 4 VS 2/01 wird als unzulässig verworfen.

    In dem Verfahren L 4 VS 2/01 wandte sich der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts (SG) Koblenz vom 09.02.2001 (Az.: S 4 V 58/98), mit dem seine Klage auf Aufhebung des Bescheids des Beklagten vom 19.09.1996 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.11.1998 sowie auf Erteilung eines Zugunstenbescheids gem. § 44 SGB X zur Gewährung von Berufsschadensausgleich nach dem Vergleichseinkommen eines Berufsoffiziers im militärfachlichen Dienst abgewiesen worden war.

    Mit am 24.09.2003 eingegangenem Schreiben begehrt der Kläger, das Verfahren L 4 VS 2/01 wieder aufzunehmen.

    das durch Urteil vom 20.11.2002 abgeschlossene Verfahren L 4 VS 2/01 wieder aufzunehmen, das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 09.02.2001 sowie den Bescheid des Beklagten vom 19.09.1996 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.11.1998 aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, ihm im Rahmen des Zugunstenverfahrens Berufsschadensausgleich nach dem Vergleichseinkommen eines Offiziers des militärfachlichen Dienstes zu gewähren.

    Im vorliegenden Fall hält der Senat eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich und die Klage auf Wiederaufnahme des rechtskräftig beendeten Verfahrens L 4 VS 2/01 einstimmig für unzulässig (§§ 179 Abs. 1 SGG, 589 Abs. 1 Satz 2 Zivilprozessordnung - ZPO).

    Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor, denn zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 20.11.2002 im Berufungsverfahren L 4 VS 2/01 war das genannte Schreiben noch nicht gefertigt.

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